Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Dow Jones & Company; Dragonfly Eye Limited
BWB/Z-6859
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100 % der Anteile (i) an Dragonfly Eye Limited und (ii) an The Oxford Analytica International Group, LLC, durch Factiva Limited, einer Tochtergesellschaft von Dow Jones & Company, Inc. Betroffener Geschäftszweig: K.63.92 Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 63 - Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen, K 63.9 - Web-Suchportale und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen, K 63.92 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.03.2025 weggefallen.