Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Austria Papier Recycling Gesellschaft m.b.H.; Norske Skog Bruck GmbH
BWB/Z-6857
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Zusammenschlussanmeldung betrifft den Erwerb von 33,32 % der Anteile an der Austria Papier Recycling Gesellschaft m.b.H. durch die Bunzl & Biach Gesellschaft m.b.H. von der Norske Skog Bruck GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich der Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 17 - Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, C 17.1 - Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe, C 17.11 - Herstellung von Holz- und Zellstoff
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.03.2025 weggefallen.