Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PAI Partners S.à r.l.; Alvest Holding SAS
BWB/Z-6856
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PAI Partners S.à r.l., Luxemburg, beabsichtigt, alleinige Kontrolle und Luxinva S.A., Luxemburg, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung in Alvest Holding SAS, Frankreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
H - VERKEHR UND LAGEREI H 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.23 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.03.2025 weggefallen.