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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SoftwareOne Holding AG; Crayon Group Holding ASA - BWB/Z-6855 | Bundeswettbewerbsbehörde

SoftwareOne Holding AG; Crayon Group Holding ASA

BWB/Z-6855

21.02.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SoftwareOne Holding AG (Schweiz) beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an und damit alleiniger Kontrolle über Crayon Group Holding ASA (Norwegen).
Betroffener Geschäftszweig:  Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie.

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.03.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.03.2025 weggefallen.

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