Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Nidec Corporation; Makino Milling Machine Co., Ltd.
BWB/Z-6854
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Nidec Corporation (Japan) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über Makino Milling Machine Co., Ltd (Japan) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Werkzeugen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 25 - Herstellung von Metallerzeugnissen, C 25.6 - Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen, C 25.63 - Herstellung von Werkzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.03.2025 weggefallen.