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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Clessidra; MiCROTEC Gruppe; MAURITS SRL - BWB/Z-6852 | Bundeswettbewerbsbehörde

Clessidra; MiCROTEC Gruppe; MAURITS SRL

BWB/Z-6852

20.02.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb einer Mehrheit der Anteile von und der alleinigen Kontrolle über MiCROTEC srl, Italien, MiCROTEC GmbH, Deutschland, MiCROTEC Innovating Wood, Inc., Kanada, MiCROTEC Innovating Wood OY, Finnland, MiCROTEC AB, Schweden und BIOMETiC srl, Italien, durch Clessidra Private Equity SGR s.p.a., Italien. MAURITS SRL, Italien, wird indirekt über eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung 25% oder mehr der Anteile an den angeführten Zielunternehmen halten.  

Betroffene Geschäftszweige: Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag; Technische, physikalische und chemische Untersuchung.

A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI A 02.4 - Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag, N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN, N 71.20 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.03.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.03.2025 weggefallen.

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