Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Scania CV Aktiebolag; Scania AB
BWB/Z-6851
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Scania CV Aktiebolag, Schweden, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Scania AB, Schweden, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über Goldcup 35987 AB, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Northvolt AB, Schweden ("Northvolt"), die den Industrial Systems Geschäftsbereich von Northvolt umfasst
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 27 - Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, C 27.20 - Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2025 weggefallen.