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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Scania CV Aktiebolag; Scania AB - BWB/Z-6851 | Bundeswettbewerbsbehörde

Scania CV Aktiebolag; Scania AB

BWB/Z-6851

18.02.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Scania CV Aktiebolag, Schweden, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Scania AB, Schweden, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über Goldcup 35987 AB, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Northvolt AB, Schweden ("Northvolt"), die den Industrial Systems Geschäftsbereich von Northvolt umfasst

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 27 - Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, C 27.20 - Herstellung von Batterien und Akkumulatoren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2025 weggefallen.

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