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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH; da emobil GmbH; F & S BeteiligungsGmbH; Gutmann Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-6850 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH; da emobil GmbH; F & S BeteiligungsGmbH; Gutmann Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-6850

18.02.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Anteilserwerb in der Höhe von zunächst 70% und in weiterer Folge der restlichen 30% an der da emobil GmbH durch die Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH, von der F & S BeteiligungsGmbH, der Gutmann Gesellschaft m.b.H. und von Ing. Mag. Alois Wach.
Betroffener Geschäftszweig: Elektrizitätsversorgung; Elektrizitätsverteilung; Elektrizitätshandel.

D - ENERGIEVERSORGUNG D 35.13 - Elektrizitätsübertragung, D 35.14 - Elektrizitätsverteilung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.03.2025 weggefallen.

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