Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
UniCredit S.p.A; Commerzbank AG
BWB/Z-6847
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
UniCredit S.p.A. (Italy) beabsichtigt, bis zu 29,99 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank AG (Deutschland) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute.
L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN L 64 - Erbringung von Finanzdienstleistungen, L 64.1 - Zentralbanken und Kreditinstitute, L 64.19 - Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.03.2025 weggefallen.