Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PORR Bau GmbH; Knape Bahnbau GmbH
BWB/Z-6846
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PORR Bau GmbH beabsichtigt den Erwerb einer Beteiligung von mehr als 50% sowie Kontrolle über die Knape Bahnbau GmbH (Deutschland).
F - BAU F 42 - Tiefbau, F 42.1 - Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken, F 42.12 - Bau von Bahnverkehrsstrecken
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2025 weggefallen.