Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR Bau GmbH; Knape Bahnbau GmbH - BWB/Z-6846 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR Bau GmbH; Knape Bahnbau GmbH

BWB/Z-6846

14.02.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PORR Bau GmbH beabsichtigt den Erwerb einer Beteiligung von mehr als 50% sowie Kontrolle über die Knape Bahnbau GmbH (Deutschland).

F - BAU F 42 - Tiefbau, F 42.1 - Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken, F 42.12 - Bau von Bahnverkehrsstrecken

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2025 weggefallen.

zurück zur Übersicht