Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
REWE-ZENTRALFINANZ eG; MTCH AG
BWB/Z-6845
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die REWE-ZENTRALFINANZ eG beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an der MTCH AG von der Migros Beteiligungen AG zu erwerben.
O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 79 - Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen, O 79.1 - Reisebüros und Reiseveranstalter, O 79.9 - Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2025 weggefallen.