Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
QEIF III Infra Sàrl; C21 Beteiligungs GmbH
BWB/Z-6844
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
QEIF III Infra Sàrl (Luxemburg) beabsichtigt, 74% der Anteile an und die gemeinsame Kontrolle über C21 Beteiligungs GmbH (Österreich) zu erwerben.
O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 82 - Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, O 82.99 - Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2025 weggefallen.