Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Boston Scientific Corporation; Bolt Medical Inc.
BWB/Z-6843
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Boston Scientific Corporation (USA) beabsichtigt, ihre derzeitige indirekte Minderheitsbeteiligung an Bolt Medical, Inc., USA, von ca. 26% der Anteile auf 100% zu erhöhen und die alleinige Kontrolle über Bolt Medical, Inc., USA, zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung und den Vertrieb von medizinischen Geräten.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 32 - Herstellung von sonstigen Waren, C 32.5 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien, C 32.50 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.03.2025 weggefallen.