Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
WIBAU Kies und Beton GmbH; Holcim Beton (Österreich) GmbH
BWB/Z-6842
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die WIBAU Kies und Beton GmbH beabsichtigt den Erwerb von zwei Transportbetonwerken der Holcim Beton (Österreich) GmbH. Die beiden Transportbetonwerke befinden sich in Linz und Weißkirchen in Oberösterreich. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich der Herstellung und des Vertriebs von Transportbeton.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 23 - Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden, C 23.63 - Herstellung von Frischbeton, Transportbeton
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.03.2025 weggefallen.