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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

REWE-ZENTRALFINANZ eG; I.D.-Riva Tours GmbH - BWB/Z-6839 | Bundeswettbewerbsbehörde

REWE-ZENTRALFINANZ eG; I.D.-Riva Tours GmbH

BWB/Z-6839

03.02.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die DERTOUR Deutschland GmbH beabsichtigt 100% der Anteile an der I.D.-Riva Tours GmbH zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Reiseveranstaltung und Reisevermittlung; Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

O 79 - Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen O 79.1 - Reisebüros und Reiseveranstalter, O 79.9 - Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2025 weggefallen.

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