Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BE Energy GmbH; PÜSPÖK Erneuerbare Energie GmbH
BWB/Z-6837
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PÜSPÖK Erneuerbare Energie GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der PÜSPÖK Holding GmbH und BE Energy GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Burgenland Energie AG (alle Österreich) beabsichtigen die Gründung eines Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmens zum Zweck der Entwicklung, der Errichtung und des Betriebs einer Photovoltaikanlage in Zurndorf.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen und den Handel mit Energie.
Betroffener Geschäftszweig: Elektrizitätserzeugung / Elektrizitätshandel
D - ENERGIEVERSORGUNG D 35 - Energieversorgung, D 35.11 - Elektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern, D 35.14 - Elektrizitätsverteilung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2025 weggefallen.