Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Israel Corporation Ltd.;Prodalim Investments Ltd.
BWB/Z-6836
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Israel Corporation Ltd. (Israel) beabsichtigt eine nicht kontrollierende Beteiligung von 27,5% an Prodalim Investments Ltd. (Israel) zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft den Markt für die Herstellung von natürlichen Lösungen für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10.89 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2025 weggefallen.