Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AEQUITA SE & Co KGaA; JTEKT Bearings Group
BWB/Z-6835
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AEQUITA SE & Co KGaA beabsichtigt, jeweils 100 % der Geschäftsanteile an und alleinige Kontrolle über JTEKT Bearings Deutschland GmbH, JTEKT Bearings France SAS und JTEKT Bearings Czech Republic s.r.o. zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28.1 - Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.15 - Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.02.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.02.2025 weggefallen.