Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Stölting International GmbH; Raiffeisen Continuum Holding GmbH; Wagner RCP Security Holding GmbH
BWB/Z-6834
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Stölting International GmbH (Gelsenkirchen / Deutschland), ein Unternehmen der Stölting Service Group GmbH (Gelsenkirchen / Deutschland), beabsichtigt, etwa 51,8% der Anteile an sowie gemeinsame Kontrolle über Wagner RCP Security Holding GmbH (Wien / Österreich) und deren Tochtergesellschaft Wagner Sicherheit GmbH (Eisenstadt / Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Sicherheitsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftsbereich: Private Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien.
O 80.01 - Private Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2025 weggefallen.