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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

aptus 2403. GmbH; 3i Group plc; OMS-Gruppe - BWB/Z-6831 | Bundeswettbewerbsbehörde

aptus 2403. GmbH; 3i Group plc; OMS-Gruppe

BWB/Z-6831

23.01.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den indirekten Erwerb von bis zu 49,9% der Stimmrechte und mehr als 50% Anteile und der alleinigen negativen Kontrolle an Unternehmen der OMS-Gruppe (dh OMS Prüfservice GmbH (Lorch-Waldhausen, Deutschland), OMS Vertriebsgesellschaft mbH (Garbsen, Deutschland), OMS Prüfservice GmbH (Wien, Österreich), Frenus AG (Pratteln, Schweiz), OMS E-Mobility GmbH (Garbsen, Deutschland), OMS Connect GmbH (Lorch-Waldhausen, Deutschland), Hyperio Software Limited (Limassol, Zypern) und Alphatop Sp. Z o.o (Breslau, Polen)) durch 3i Group plc (London, Vereinigtes Königreich), über aptus 2403. GmbH (Frankfurt, Deutschland; künftig: Marathon BidCo GmbH). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Sicherheitsprüfung von elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen und Maschinen.
Betroffener Geschäftsbereich: Technische Untersuchung

N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN N 71.20 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2025 weggefallen.

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