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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rio Tinto European Holdings Limited; Vargas VGAX AB; GTOP Topco OY - BWB/Z-6828 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rio Tinto European Holdings Limited; Vargas VGAX AB; GTOP Topco OY

BWB/Z-6828

21.01.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rio Tinto European Holdings Limited (London, Vereinigtes Königreich) und Vargas VGAX AB (Stockholm, Schweden) beabsichtigen den Erwerb von Anteilen an, und gemeinsamer Kontrolle über, GTOP Topco OY (Helsinki, Finnland). Vargas VGAX AB soll dabei 56,81% der Anteile halten, während Rio Tinto European Holdings Limited 31,04 % der Anteile erwerben soll.
Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium, Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n. g.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 24.42 - Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium, C 28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g.

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.02.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.02.2025 weggefallen.

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