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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Shyft Group, Inc.; Aebi Schmidt Holding AG; PCS Holding AG - BWB/Z-6829 | Bundeswettbewerbsbehörde

Shyft Group, Inc.; Aebi Schmidt Holding AG; PCS Holding AG

BWB/Z-6829

21.01.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Eine indirekte Tochtergesellschaft von Aebi Schmidt Holding AG, Schweiz, wird mit und in die Shyft Group, Inc., USA, fusionieren, wobei Shyft Group, Inc., USA, die Fusion als indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von Aebi Schmidt Holding AG, Schweiz überleben wird. Nach Durchführung des Zusammenschlussvorhabens wird der derzeit größte Aktionär der Aebi Schmidt Holding AG, Peter Spuhler, direkt und indirekt (über seine hundertprozentige Tochtergesellschaft PCS Holding AG, Schweiz) insgesamt ca. 34,6 % der Aktien der Aebi Schmidt Holding AG halten, die dann die Geschäftsbereiche von Aebi Schmidt und Shyft beinhaltet. Kein anderer Aktionär wird mindestens 25 % der Aktien der Aebi Schmidt Holding AG halten.
Die geplante Transaktion betrifft die Herstellung, Montage und Aufrüstung von Flotten- und Spezialfahrzeugen sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 29 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.02.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.02.2025 weggefallen.

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