Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Succession German Bidco GmbH; SNP Schneider-Neureither & Partner SE
BWB/Z-6826
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Succession German Bidco GmbH (Deutschland), ein Akquisitionsvehikel, das letztlich von Fonds kontrolliert wird, die von Tochtergesellschaften von The Carlyle Group Inc. (USA) verwaltet oder beraten werden, beabsichtigt, das gesamte Aktienkapital und die alleinige Kontrolle über SNP Schneider-Neureither & Partner SE (Deutschland) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von Softwarelösungen und Beratungsdienstleistungen im SAP-Umfeld.
Betroffener Geschäftsbereich: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie.
K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie K 62.90 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.02.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.02.2025 weggefallen.