Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Loxone GmbH; Kiska GmbH - BWB/Z-6821 | Bundeswettbewerbsbehörde

Loxone GmbH; Kiska GmbH

BWB/Z-6821

13.01.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Loxone GmbH beabsichtigt eine Kapitalerhöhung und eine Anteilsübernahme von 51% an der Kiska GmbH.

Durch den Wegfall des Hauptauftraggebers Pierer Mobility AG und deren Tochtergesellschaften ist die Zukunft des Unternehmens der Kiska GmbH unmittelbar gefährdet. Durch den Zustieg von Loxone GmbH als strategischer Investor und Aufraggeber wird die Zukunft der Kiska GmbH gesichert.

Der Zustieg und die Übernahme der Mehrheit durch die Loxone GmbH erfolgt im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch die Loxone GmbH an der Kiska GmbH.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.02.2025.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.02.2025 weggefallen.

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