Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Corialis German Bidco GmbH; Aliplast N.V.; Corialis Gruppe; Astorg Gruppe; Gutmann Gruppe
BWB/Z-6819
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Aliplast N.V. beabsichtigt (i) direkt 100% der Geschäftsanteile an und die alleinige Kontrolle über die GUT Aluswiss AG und (ii) indirekt, über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Corialis German Bidco GmbH, sämtliche Geschäftsanteile an und alleinige Kontrolle über die GUT GmbH zu erwerben. Die Zielunternehmen sind vorwiegend in den Bereichen Aluminium-Strangpressen und aluminiumbeschichtete Bausysteme, insbesondere Fensterbanksysteme, Alu-Holz-Systeme und Aluminiumsysteme tätig.
Durch die beabsichtigte Transaktion werden die Zusammenschlusstatbestände des § 7 Abs 1 Z 3 und Z 5 KartG erfüllt.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Metallerzeugnissen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 25 - Herstellung von Metallerzeugnissen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2025 weggefallen.