Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Caesar BidCo GmbH; CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
BWB/Z-6818
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft, die indirekt von Fonds gehalten wird, die von mit CVC Capital Partners plc (Jersey) verbundenen Unternehmen verwaltet und/oder beraten werden, beabsichtigt, bis zu 48% der Stimmrechtsaktien der CompuGroup, Medical SE & Co. KGaA (Deutschland) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Anwendungssoftware zur Unterstützung medizinischer und organisatorischer Tätigkeiten im medizinischen Bereich.
Betroffener Geschäftsbereich: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62.9 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.90 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2025 weggefallen.