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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TA Associates Management, L.P.; Nexus AG - BWB/Z-6816 | Bundeswettbewerbsbehörde

TA Associates Management, L.P.; Nexus AG

BWB/Z-6816

02.01.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.01.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TA Associates Management, L.P., beabsichtigt, mehr als 50 % der Anteile und die alleinige Kontrolle an der Nexus AG zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und den Vertrieb von Softwarelösungen für den Gesundheitssektor.
 

G - HANDEL G 46.5 - Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik, G 46.50 - Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik, K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR, K 62.1 - Programmierungstätigkeiten

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.01.2025 weggefallen.

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