Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Tatravagónka a.s.; TS Hungaria; ÖBB-Konzern
BWB/Z-6815
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
TATRAVAGÓNKA a.s. (Slowakei) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 49 % an der Technical Services Hungaria Járműjavító Korlátolt Felelősségű Társaság (Ungarn) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Instandhaltungsdienstleistungen für Schienenfahrzeuge.
Betroffener Geschäftszweig: Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen a.n.g.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2025 weggefallen.