Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Platinum Falcon; Qlik Parent Inc.
BWB/Z-6814
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Mehrheitsbeteiligung an einem neu gegründeten Akquisitionsvehikel, Project Second Co-Invest Fund, L.P., das vom Verkäufer, der Investmentfirma Thoma Bravo, für die Zwecke des Zusammenschlussvorhabens errichtet wird, durch Platinum Falcon B 2018 RSC Limited, eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Abu Dhabi Investment Authority (ADIA). Project Second Co-Invest Fund, L.P. wird zugleich eine nicht-kontrollierende Beteiligung von ca. 35% der Anteile an dem US-amerikanischen Softwareunternehmen Qlik Parent Inc. erwerben. Qlik Parent Inc. befindet sich derzeit mehrheitlich im Besitz und unter alleiniger Kontrolle von Fonds, die mit Thoma Bravo verbunden sind, und daran wird sich auch nach Durchführung des Zusammenschlussvorhabens nichts ändern.
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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.02.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Der Anmelder hat am 16.01.2025 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 07.02.2025.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.02.2025 weggefallen.