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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Green Mobility Holding GmbH; Rivean Capital B.V. - BWB/Z-6812 | Bundeswettbewerbsbehörde

Green Mobility Holding GmbH; Rivean Capital B.V.

BWB/Z-6812

27.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Green Mobility Holding GmbH, Deutschland, ein kontrolliertes Portfoliounternehmen von Rivean Capital B.V., Niederlande, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über die Pinoma Holding GmbH, Österreich, zu erwerben. 

G - HANDEL N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2025 weggefallen.

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