Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Tikehau Investment Management SAS; Garden & House HoldCo GmbH
BWB/Z-6811
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Von Tikehau Investment Management SAS, Frankreich, einer 100%-Tochtergesellschaft von Tikehau Capital SCA, Frankreich, verwaltete Unternehmen beabsichtigen, eine Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über Garden & House HoldCo GmbH, Deutschland zu erwerben.
Die geplante Transaktion bezieht sich auf die Herstellung und den E-Commerce-Vertrieb von Garten-Bauten, Wellness-Bauten, Spielgeräten und Outdoor-Spielelösungen.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2025 weggefallen.