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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cegid SAS; sevDesk GmbH - BWB/Z-6810 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cegid SAS; sevDesk GmbH

BWB/Z-6810

23.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Cegid SAS (Frankreich), ein Portfoliounternehmen, das letztlich von Silver Lake Technology Management L.L.C. kontrolliert wird, beabsichtigt 100% der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über sevDesk GmbH (Deutschland) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Markt für Unternehmenssoftware.

Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von sonstiger Software.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2025 weggefallen.

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