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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KBB - Kultur-Betriebe Burgenland; PIEDRA Oper und Konzert Privatstiftung; SBS Opernbetrieb Burgenland GmbH - BWB/Z-6808 | Bundeswettbewerbsbehörde

KBB - Kultur-Betriebe Burgenland; PIEDRA Oper und Konzert Privatstiftung; SBS Opernbetrieb Burgenland GmbH

BWB/Z-6808

23.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung der SBS Opernbetrieb Burgenland GmbH durch die KBB - Kultur-Betriebe Burgenland GmbH (FN 460423 v) und die PIEDRA Oper und Konzert Privatstiftung (FN 444055 y). PIEDRA Oper und Konzert Privatstiftung und KBB – Kultur-Betriebe Burgenland GmbH werden zu jeweils 50% an der SBS Opernbetrieb Burgenland GmbH beteiligt sein. 

Betroffene Geschäftszweige: Darstellende Kunst; Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst.

R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2025 weggefallen.

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