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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

R+S Group GmbH; EsCoLux Steinmanufaktur GmbH - BWB/Z-6807 | Bundeswettbewerbsbehörde

R+S Group GmbH; EsCoLux Steinmanufaktur GmbH

BWB/Z-6807

20.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

R+S Group GmbH, Deutschland, beabsichtigt, 50 % an und gemeinsame Kontrolle über EsCoLux Steinmanufaktur GmbH, Deutschland, zu erwerben. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2025 weggefallen.

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