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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Armira III GmbH & Co. geschlossene Investment KG; Memory PC GmbH - BWB/Z-6805 | Bundeswettbewerbsbehörde

Armira III GmbH & Co. geschlossene Investment KG; Memory PC GmbH

BWB/Z-6805

19.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Armira III GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die Memory PC GmbH, Deutschland, zu erwerben. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2025 weggefallen.

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