Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PremiQaMed Holding GmbH; PremiQaMed Beteiligungs GmbH; Kursana Gesundheitszentrum Wörgl BetriebsgmbH - BWB/Z-6802 | Bundeswettbewerbsbehörde

PremiQaMed Holding GmbH; PremiQaMed Beteiligungs GmbH; Kursana Gesundheitszentrum Wörgl BetriebsgmbH

BWB/Z-6802

16.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die PremiQaMed Holding GmbH beabsichtigt, indirekt über die PremiQaMed Beteiligungs GmbH, 100% der Geschäftsanteile an und die alleinige Kontrolle über die Kursana Gesundheitszentrum Wörgl BetriebsgmbH zu erwerben. Die Kursana Gesundheitszentrum Wörgl BetriebsgmbH betreibt eine Privatklinik in Wörgl, Tirol.

Durch das Zusammenschlussvorhaben werden die Zusammenschlusstatbestände des § 7 Abs 1 Z 3 und Z 5 KartG erfüllt.

Q - ERZIEHUNG UND UNTERRICHT

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2025 weggefallen.

zurück zur Übersicht