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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fritz Studer AG; GFMS Machining Solutions - BWB/Z-6801 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fritz Studer AG; GFMS Machining Solutions

BWB/Z-6801

16.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fritz Studer AG, Schweiz, beabsichtigt direkt/indirekt das GFMS Machining Solutions Geschäft von Georg Fischer AG, Schweiz, zu erwerben. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2025 weggefallen.

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