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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AURELIUS Wachstumskapital SE & Co. KG; Tec-Folien-Allgäu GmbH - BWB/Z-6800 | Bundeswettbewerbsbehörde

AURELIUS Wachstumskapital SE & Co. KG; Tec-Folien-Allgäu GmbH

BWB/Z-6800

13.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AURELIUS Wachstumskapital SE & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt, indirekt die Mehrheit der Anteile (mehr als 50%) und alleinige Kontrolle an Tec-Folien-Allgäu GmbH, Deutschland, zu erwerben.  

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.01.2025 weggefallen.

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