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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Advantage Smollan B.V.; AFT Plus Promotion Sales GmbH - BWB/Z-6798 | Bundeswettbewerbsbehörde

Advantage Smollan B.V.; AFT Plus Promotion Sales GmbH

BWB/Z-6798

13.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Advantage Smollan B.V., Niederlande, beabsichtigt, 80% der Anteile an und damit alleinige Kontrolle über AFT Plus Promotion Sales GmbH, Österreich, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Marketing, Werbemaßnahmen, Personalvermittlung und Vertriebsunterstützung.
Betroffener Geschäftszweig: Werbung und Marktforschung.

M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2025 weggefallen.

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