Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Raben Group N.V.; Sieber Holding AG
BWB/Z-6797
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Raben Group N.V., Niederlande, beabsichtigt, 75% der Anteile und alleinige Kontrolle über eine neu zu gründende Gesellschaft zu erwerben, in welche das Stückgutgeschäft der Sieber Holding AG, Schweiz, eingebracht werden wird. Sieber Holding AG wird eine nicht-kontrollierende Beteiligung von 25% an der neu zu gründenden Gesellschaft halten.
Betroffene Geschäftszweige: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.
H - VERKEHR UND LAGEREI
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.01.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2025 weggefallen.