Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Avenue India Emergence Pte. Ltd; Mavco Investments Private Ltd; MHM Holding GmbH
BWB/Z-6794
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ein aus Avenue India Emergence Pte. Ltd (Singapur) und Mavco Investments Private Ltd (Indien) bestehendes Konsortium beabsichtigt, alle Anteile an der MHM Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten und Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.01.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2025 weggefallen.