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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Das Land Tirol; Tiroler Übertragungsnetz GmbH - BWB/Z-6793 | Bundeswettbewerbsbehörde

Das Land Tirol; Tiroler Übertragungsnetz GmbH

BWB/Z-6793

10.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Land Tirol, Österreich, beabsichtigt, 51% der Anteile an und damit verbunden alleinige Kontrolle über die Tiroler Übertragungsnetz GmbH, Österreich, zu erwerben. 

D - ENERGIEVERSORGUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.01.2025 weggefallen.

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