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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pinnacle Media Ventures, LLC, Pinnacle Media Ventures II, LLC, and Pinnacle Media Ventures III LLC; RedBird Capital Partners Management LLC; National Amusements, Inc.; Paramount Global - BWB/Z-6792 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pinnacle Media Ventures, LLC, Pinnacle Media Ventures II, LLC, and Pinnacle Media Ventures III LLC; RedBird Capital Partners Management LLC; National Amusements, Inc.; Paramount Global

BWB/Z-6792

06.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Ellison Family (USA) und RedBird Capital Partners Management LLC (USA) beabsichtigen, indirekt alle Anteile und Stimmrechte an National Amusements, Inc. (USA) zu erwerben und die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen zu übernehmen. Darüber hinaus wird die Ellison Family indirekt die alleinige Kontrolle über Paramount Global übernehmen.

Die Mehrheit der stimmberechtigten Aktien von Paramount Global wird derzeit von National Amusements, Inc. (USA) zusammen mit seinen hundertprozentigen Tochtergesellschaften gehalten.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft betrifft die Produktion und Bereitstellung von audiovisuellen Inhalten.
Betroffene Geschäftsbereiche: Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb; Kinos;  Fernsehveranstalter und Werbung.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.01.2025 weggefallen.

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