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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swieternia Holdings Limited; Miniclip SA; Tencent Holdings Limited; Easybrain Group Limited - BWB/Z-6790 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swieternia Holdings Limited; Miniclip SA; Tencent Holdings Limited; Easybrain Group Limited

BWB/Z-6790

05.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Swieternia Holdings Limited (Zypern), eine hundertprozentige und allein kontrollierte Tochtergesellschaft von Miniclip SA (Schweiz), die wiederum indirekt vollständig von Tencent Holdings Limited (Kaimaninseln) gehalten und allein kontrolliert wird, beabsichtigt, alle Anteile und Stimmrechte an sowie alleiniger Kontrolle über Easybrain Group Limited (Zypern) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und Veröffentlichung von Handyspielen.
Betroffener Geschäftsbereich: Verlegen von Computerspielen

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.01.2025 weggefallen.

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