Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Robert Bosch GmbH; Jiangling Motors Group Co., Ltd
BWB/Z-6789
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Robert Bosch GmbH, Deutschland ("Bosch"), mittelbar über Konzerngesellschaften, und Jiangling Motors Group Co., Ltd., China ("JMCG"), beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in China, an dem Bosch mittelbar 60% der Anteile halten wird. Die restlichen 40% werden von JMCG gehalten. Die Tätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens betrifft elektrische Antriebssysteme für leichte Nutzfahrzeuge.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.01.2025 weggefallen.