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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DEUTZ Verwaltungs GmbH; HJS Emission Technology GmbH & Co. KG - BWB/Z-6786 | Bundeswettbewerbsbehörde

DEUTZ Verwaltungs GmbH; HJS Emission Technology GmbH & Co. KG

BWB/Z-6786

02.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DEUTZ Verwaltungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 74285) plant den Erwerb von 50% der Anteile und der alleinigen Kontrolle an der HJS Emission Technology GmbH & Co. KG mit Sitz in Menden (Amtsgericht Arnsberg, HRA 4722) und ihren Tochtergesellschaften.

Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung von (i) Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) (ii) sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Waren.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2024 weggefallen.

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