Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Apollo Capital Management, L.P.; Barclay PLC; Cross Ocean Adviser LLP; Solidus Solutions Holding B.V
BWB/Z-6785
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Apollo Capital Management L.P., USA, Barclays PLC, Vereinigtes Königreich, und Cross Ocean Adviser LLP, Vereinigtes Königreich, beabsichtigen indirekt nicht-kontrollierende Anteile iHv mehr als 25 % aber weniger als 50 % des Stammkapitals von Solidus Solutions Holding B.V., Niederlande, zu erlangen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Papier, Karton und Pappe.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2024 weggefallen.