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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DKV MOBILITY GROUP SE; smartlab Innovationsgesellschaft mbH - BWB/Z-6784 | Bundeswettbewerbsbehörde

DKV MOBILITY GROUP SE; smartlab Innovationsgesellschaft mbH

BWB/Z-6784

28.11.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die DKV Mobility Group SE (Ratingen, Deutschland) beabsichtigt, mittelbar über die Novofleet Verwaltungsgesellschaft mbH mehr als 50% der Geschäftsanteile an der und alleinige Kontrolle über die smartlab Innovationsgesellschaft mbH (Aachen, Deutschland) zu erwerben.  
Betroffener Geschäftszweig: E-Mobilität, Software-as-a-Service.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2024 weggefallen.

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