Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Dino Bidco S.p.A.; Eni S.p.A.
BWB/Z-6782
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Dino Bidco S.p.A. beabsichtigt, einer Minderheitsbeteiligung in Höhe von 25% der Anteile an Enilive S.p.A. von ENI S.p.A. zu erwerben. ENI S.p.A. hält derzeit sämtliche Anteile an Enilive S.p.A. und wird auch nach Abschluss des Zusammenschlussvorhabens 75% der Anteile halten und Enilive S.p.A. alleine kontrollieren.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2024 weggefallen.