Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PERI SE; DataB GmbH
BWB/Z-6781
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PERI SE, Weißenhorn, Deutschland und DataB GmbH, Biedermannsdorf, Österreich, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens. Gegenstand des Gemeinschaftsunternehmens ist der Verkauf, die Vermietung und die Vermarktung von Schalungslösungen inklusive Stütz- und Hilfskonstruktionen, vorzugsweise aus Holzwerkstoffen, für das Baugewerbe im In- und Ausland. PERI SE und DataB GmbH
werden jeweils 50 % der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen halten und dieses gemeinsam kontrollieren.
Betroffene Geschäftszweige: Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g.
F - BAU
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2024 weggefallen.